„Einmal Holding, und die Steuerlast ist fast weg.“ Solche Nachrichten landen regelmäßig bei meinen Mandanten, meistens von Coaches, die vorher nur die Website gesehen haben. Dabei geht unter, was die Struktur leistet: Sie verschiebt den Zeitpunkt der Besteuerung und schützt aufgebautes Vermögen. Ob sie sich für Sie trägt, entscheidet sich an zwei Punkten, nämlich wie viel Gewinn im Unternehmen bleibt und ob Sie irgendwann verkaufen wollen.
Was macht eine Holding steuerlich anders?
Eine Holding ist eine zweite GmbH, die operativ nichts tut. Sie hält die Anteile an Ihrer bestehenden Gesellschaft und verwaltet, was von unten hochkommt. Der steuerliche Hebel steckt in § 8b Körperschaftsteuergesetz: Schüttet die Tochter Gewinn an die Holding aus, bleiben 95 % davon steuerfrei. Die übrigen 5 % behandelt das Gesetz als nicht abziehbare Betriebsausgabe und belastet sie mit Körperschaft- und Gewerbesteuer.
In Zahlen wird der Unterschied deutlich. Bei einem Gesamtsteuersatz von rund 31 % in Düsseldorf kostet eine Ausschüttung von 100.000 € an die Holding etwa 1.560 €. Nehmen Sie dieselbe Summe privat, greift die Abgeltungsteuer mit 26,375 % inklusive Solidaritätszuschlag, also 26.375 €. Solange das Geld auf Gesellschaftsebene bleibt, arbeitet es fast ungeschmälert weiter.
Zwei Beteiligungsschwellen entscheiden über die Befreiung
Die Befreiung hängt daran, wie viel Prozent Sie halten, und dafür gelten zwei verschiedene Grenzen. Für die Körperschaftsteuer greifen die 95 % erst ab einer Beteiligung von 10 % zu Beginn des Kalenderjahres, für die Gewerbesteuer nach § 9 Nr. 2a Gewerbesteuergesetz erst ab 15 %. Diese vier Fälle unterscheidet das Gesetz:
- Unter 10 %: Die Dividende ist voll steuerpflichtig, es gibt keine Befreiung.
- Zwischen 10 % und 14,9 %: Die Körperschaftsteuer entfällt zu 95 %, die Gewerbesteuer fällt trotzdem an.
- Ab 15 %: Die Ausschüttung bleibt zu 95 % steuerfrei, beide Steuerarten greifen die Befreiung.
- Beim Verkauf: 95 % des Gewinns bleiben steuerfrei, ganz ohne Mindestquote.
Veräußert die Holding also Anteile an einer Kapitalgesellschaft, sind 95 % des Gewinns nach § 8b Abs. 2 KStG steuerfrei, unabhängig von der Beteiligungshöhe. Dort entsteht der größte Effekt, und dazu kommen wir gleich mit einer Rechnung. Wie sich die Regeln in Ihrer Struktur auswirken, prüfen wir gerne gemeinsam mit Ihnen in der Beratung zur Holdingstruktur.
Die Holding ist kein Steuertrick. Sie kauft Ihnen Zeit und Sicherheit. Wer sie nur wegen des Namens gründet, bezahlt zwei Jahresabschlüsse für ein gutes Gefühl.
Banu Bas
Ab welchem Gewinn trägt sich die zweite GmbH?
Jede zusätzliche Gesellschaft kostet Geld, bevor sie etwas einbringt. Für Notar und Handelsregister rechnen Sie mit rund 1.100 bis 1.200 € netto je Gesellschaft. Kommt eine steuerliche Strukturplanung dazu, liegen Sie je nach Ausgangslage bei 500 bis 5.000 € einmalig. Das ist der leichtere Teil der Rechnung.
Laufende Kosten der Holding
Schwerer wiegt, was jährlich wiederkommt. Eine Holding ohne operatives Geschäft braucht trotzdem eine Buchführung, einen Jahresabschluss und ihre eigenen Steuererklärungen. Diese Posten stehen jedes Jahr auf der Rechnung:
- Buchhaltung und Jahresabschluss beim Steuerberater: 400 bis 900 €
- IHK-Beitrag: 45 bis 160 €, abhängig von Ertrag und Kammerbezirk
- Offenlegung im Unternehmensregister
- Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuererklärung der Holding
Realistisch landen Sie bei 1.500 bis 3.500 € jährlich, je nachdem wie viel Bewegung in der Holding ist. Diesen Betrag muss die Struktur erst einmal einspielen.
Steuerbelastung mit und ohne Holding im Vergleich
Ob sich die Mehrkosten lohnen, hängt daran, was Sie mit dem Gewinn vorhaben. Diese vier Wege sehen wir am häufigsten:
| Ihre Situation | Ohne Holding | Mit Holding |
|---|---|---|
| Sie entnehmen den Gewinn vollständig privat | rund 49 % Gesamtbelastung | rund 50 % plus 2.500 € Mehrkosten |
| Sie lassen den Gewinn in der operativen GmbH | rund 31 % Belastung | rund 31 % Belastung, kein Vorteil |
| Sie wollen in Beteiligungen reinvestieren | Umweg über das Privatvermögen | 95 % steuerfrei nach oben, dann weiter |
| Sie planen einen Verkauf in fünf Jahren | rund 28,5 % auf den Verkaufsgewinn | rund 1,2 % auf den Verkaufsgewinn |
Als Faustzahl trägt sich die Holding ab einem Gewinn von etwa 100.000 € im Jahr, wenn ein nennenswerter Teil davon im Unternehmen bleibt. Darunter zahlen Sie Verwaltung für einen Vorteil, der noch nicht existiert. Diese Grenze ist keine gesetzliche Größe, sondern die Stelle, an der sich Ersparnis und Mehraufwand bei unseren Mandanten regelmäßig kreuzen.
Warum spart die Holding beim Thesaurieren nichts?
Hier widerspreche ich der Hälfte des Internets. Wer Gewinne im Unternehmen lässt, zahlt in der operativen GmbH dieselbe Steuer wie in der Holding. Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer greifen bei der Tochter, bevor überhaupt etwas nach oben fließen kann. Eine Ausschüttung an die Holding senkt diese Belastung nicht, sie verlagert nur den Ort des Geldes.
Beispiel: Eine Werbeagentur in Düsseldorf macht 250.000 € Gewinn nach Geschäftsführergehalt und lässt 160.000 € davon stehen. Die GmbH zahlt darauf 78.063 € Steuern, ob mit oder ohne Mutter darüber. Der Gesellschafter hatte gehört, eine Holding senke die laufende Steuer. Sie tut es nicht.
Holding schützt Rücklagen und finanziert Neues
Der Nutzen liegt woanders, und er ist beträchtlich. Drei Dinge kann die Holding, die Ihre operative GmbH allein nicht schafft:
- Ausgeschüttete Rücklagen haften nicht mehr für das operative Geschäft. Verliert die Agentur einen Rechtsstreit, bleibt das Geld außer Reichweite.
- Aus der Holding heraus finanzieren Sie die nächste Gesellschaft, ohne den Gewinn vorher privat zu versteuern.
- Mehrere Beteiligungen lassen sich bündeln, Liquidität wandert zwischen den Töchtern fast ohne Steuerabzug.
Für die reine Rücklagenbildung reicht dagegen Ihre bestehende GmbH. Wer nur sparen will, braucht keine zweite Gesellschaft.
Ab 2028 sinkt die Körperschaftsteuer in fünf Schritten von 15 % auf 10 % im Jahr 2032. Das Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm ist seit dem 19. Juli 2025 in Kraft. Gewinne, die Sie im Unternehmen lassen, werden dadurch Jahr für Jahr günstiger, und der Abstand zur privaten Entnahme wächst.
Wie viel bleibt beim Verkauf Ihres Unternehmens übrig?
Beim Exit zeigt die Holding, was sie kann. Rechnen wir einen Fall durch, der so oder ähnlich alle paar Monate über meinen Schreibtisch geht: Eine Agentur wird für 2.000.000 € verkauft, die Anschaffungskosten der Anteile liegen bei 25.000 €, der Sitz ist Monheim am Rhein.
Halten Sie die Anteile privat, greift das Teileinkünfteverfahren. 60 % des Gewinns von 1.975.000 € sind steuerpflichtig, das sind 1.185.000 €. Bei einem Spitzensteuersatz von 45 % plus Solidaritätszuschlag zahlen Sie darauf rund 562.600 €. Es bleiben 1.437.400 €. Hält dagegen Ihre Holding die Anteile, sind 95 % steuerfrei. Steuerpflichtig bleiben 98.750 €, die mit 24,575 % belastet werden, also rund 24.300 €. In der Holding liegen anschließend 1.975.700 €.
Verkaufsvorteil der Holding zählt nur bei Reinvestition
Die Differenz von 538.000 € klingt nach einem klaren Fall, und sie ist es auch, solange das Geld arbeiten soll. Holen Sie es direkt nach dem Verkauf privat heraus, kommt die Abgeltungsteuer obendrauf und es bleiben 1.454.600 €. Gegenüber dem privaten Verkauf sind das noch 17.200 € Vorteil. Die Holding rechnet sich also für Unternehmer, die nach dem Exit weiter investieren, in Immobilien, in Wertpapiere oder in die nächste Firma.
Wer die Immobilie schon vorher im Blick hat, sollte die Struktur früh sortieren. Warum das Objekt selten in die operative GmbH gehört, steht im Beitrag zu Holding und Immobilien.
Sie möchten wissen, ob eine Holding für Sie sinnvoll ist?
- Wir rechnen Ihren Gewinn und Ihren Entnahmebedarf durch
- Sie erfahren, ab welchem Betrag sich die zweite Gesellschaft trägt
- Ein späterer Verkauf fließt in die Rechnung mit ein
Was ändert Ihr Standort an dieser Rechnung?
Die Gewerbesteuer richtet sich nach dem Hebesatz Ihrer Gemeinde, und der schwankt in Deutschland zwischen 200 % und über 600 %. Auf den Gewinn wird zuerst die Steuermesszahl von 3,5 % angewendet, das Ergebnis multipliziert die Gemeinde mit ihrem Hebesatz. Zwei Firmen mit identischen Zahlen zahlen deshalb völlig unterschiedliche Beträge.
Beispiel: Unser eigener Umzug nach Monheim
Wir haben unsere Kanzlei aus diesem Grund nach Monheim am Rhein verlegt. Bei 250 % Hebesatz zahlt eine GmbH hier auf 250.000 € Gewinn 21.875 € Gewerbesteuer. In Köln sind es bei 475 % schon 41.563 €. Der Unterschied von 19.688 € im Jahr entsteht ohne eine einzige Stunde Mehrarbeit. Es wäre schwer zu erklären, wenn ausgerechnet wir das ignorieren würden.
Für die Holding wirkt der Standort doppelt, weil die 5 % aus § 8b und ein späterer Verkaufsgewinn dort besteuert werden, wo die Muttergesellschaft sitzt. So viel zahlt eine GmbH mit 250.000 € Gewinn je nach Sitz:
| Sitz der Gesellschaft | Hebesatz 2026 | Gewerbesteuer auf 250.000 € | Gesamtbelastung der GmbH |
|---|---|---|---|
| Monheim am Rhein | 250 % | 21.875 € | 24,575 % |
| Bundesdurchschnitt | 364 % | 31.850 € | 28,565 % |
| Düsseldorf | 440 % | 38.500 € | 31,225 % |
| Köln | 475 % | 41.563 € | 32,450 % |
Sitzverlegung: Ein Briefkasten reicht nicht
Bevor Sie jetzt umziehen: Das Finanzamt schaut sich an, ob am neuen Sitz tatsächlich gearbeitet wird. Ein Briefkasten reicht nicht, es braucht Räume, Erreichbarkeit und eine Geschäftsleitung, die dort auch entscheidet. Sauber gemacht ist der Standortwechsel eine der wenigen Gestaltungen, die sofort wirken. Wir begleiten sie zusammen mit der laufenden Steueroptimierung.
Was passiert bei einem Verkauf innerhalb der Sperrfrist?
Wenn Ihre GmbH schon existiert und Wert hat, gründen Sie die Holding nicht einfach daneben. Sie bringen Ihre Anteile ein, üblicherweise als qualifizierter Anteilstausch nach § 21 Umwandlungssteuergesetz. Das geht zum Buchwert und damit ohne sofortige Steuer, verlangt aber drei Dinge:
- Die Holding hält nach der Einbringung mehr als 50 % der Stimmrechte an der Tochter.
- Eine zusätzliche Gegenleistung an Sie bleibt unter 25 % des Buchwerts oder unter 500.000 €.
- Sie weisen dem Finanzamt jedes Jahr bis zum 31. Mai unaufgefordert nach, dass die Anteile noch vorhanden sind.
Bleibt einer dieser Nachweise aus, unterstellt die Finanzverwaltung eine Veräußerung. Der Termin gehört deshalb in den Kalender, nicht in den Kopf.
Sperrfrist schmilzt jährlich um ein Siebtel
Ab dem Einbringungsstichtag läuft eine Sperrfrist von sieben Jahren nach § 22 UmwStG. Verkauft die Holding die eingebrachten Anteile vorher, wird der Einbringungsgewinn rückwirkend besteuert, und zwar bei Ihnen persönlich, nicht bei der Gesellschaft. Mit jedem vollen Jahr sinkt der steuerpflichtige Teil um ein Siebtel.
Ein Mandant bringt seine GmbH im Jahr 2026 ein, Verkehrswert 1.500.000 €, Buchwert 25.000 €. Der Einbringungsgewinn beträgt 1.475.000 €. Verkauft die Holding im Jahr 2029, sind drei Jahre vergangen, vier Siebtel bleiben steuerpflichtig, also 842.857 €. Über das Teileinkünfteverfahren landen davon 505.714 € in der Steuererklärung und kosten rund 240.000 €. Ein Jahr länger warten hätte etwa 60.000 € gespart.
Bargründung als Weg ohne Sperrfrist
Wer den Verkauf schon kommen sieht, wählt deshalb häufig die Bargründung: Die Holding entsteht neu mit Stammkapital, kauft die Anteile zum Verkehrswert und startet ohne Sperrfrist. Der Preis dafür ist die sofortige Versteuerung des Kaufpreises bei Ihnen. Welcher Weg ist günstiger?, hängt am Zeithorizont, und die Antwort fällt bei jedem Mandanten anders aus. Beim Wechsel der Rechtsform gelten ähnliche Fristen, dazu finden Sie mehr unter Umwandlung und Rechtsform sowie im Beitrag zum Verlustvortrag beim Rechtsformwechsel.
Welche Fehler kosten beim Aufbau der Holding am meisten?
Der teuerste Fehler passiert vor der Gründung: Die Holding wird angemeldet, ohne dass jemand die Zahlen gerechnet hat. Danach folgen vier Klassiker, die ich regelmäßig auf den Tisch bekomme.
Betriebsaufspaltung durch die eigene Wohnung
Melden Sie Ihre GmbH in der Privatwohnung an und überlassen ihr das Arbeitszimmer, entsteht schnell eine Betriebsaufspaltung. Sie sind dann Vermieter und Gesellschafter zugleich. Ziehen Sie später um oder geben das Zimmer auf, unterstellt das Finanzamt einen Verkauf der GmbH-Anteile zum Marktwert, und darauf zahlen Sie Steuern, ohne einen Euro erhalten zu haben.
Beteiligungsquote und Verluste falsch eingeschätzt
Wer sich mit 9 % an einem befreundeten Unternehmen beteiligt, verschenkt die Befreiung nach § 8b. Ein Prozentpunkt mehr entscheidet über die volle Körperschaftsteuer. Beim zweiten Punkt geht es um Verluste: Zwischen Holding und Tochter gibt es keinen automatischen Ausgleich. Dafür brauchen Sie eine Organschaft mit Gewinnabführungsvertrag und einer Mindestlaufzeit von fünf Jahren.
Leistungen zwischen den Gesellschaften abrechnen
Der letzte Fehler ist der unauffälligste. Sobald zwei Gesellschaften existieren, müssen Leistungen zwischen ihnen sauber abgerechnet werden, mit Vertrag und marktüblichem Preis. Übernimmt die Holding die Buchhaltung der Tochter und stellt nichts in Rechnung, sieht das Finanzamt eine verdeckte Gewinnausschüttung. Mit einer sauber aufgesetzten laufenden Buchhaltung und einem ordentlichen Jahresabschluss erledigt sich das im Alltag von selbst.
Wie können wir Sie beim Holdingaufbau unterstützen?
Wir rechnen bei jedem Mandanten zuerst, ob die Struktur trägt, und stellen die Alternative daneben. Erst danach sprechen wir über Notartermine. Wenn Ihre Gesellschaft noch nicht steht, lohnt vorher ein Blick auf die Rechtsformfrage im Beitrag GmbH oder Einzelunternehmen und auf unsere Begleitung bei der GmbH-Gründung. Bringen Sie Ihre letzte Bilanz und Ihre Entnahmen der vergangenen zwölf Monate mit, dann steht die Antwort nach 60 Minuten.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen GmbH und Holding?
Rechtlich gibt es keinen. Eine Holding ist ebenfalls eine GmbH, sie unterscheidet sich nur durch ihre Aufgabe. Während Ihre operative GmbH Umsätze erwirtschaftet, Mitarbeiter beschäftigt und Verträge schließt, hält die Holding ausschließlich Anteile an anderen Gesellschaften. Deshalb spricht man auch von einer Muttergesellschaft. Sobald sie eigene Leistungen abrechnet, etwa Geschäftsführung oder Vermietung an die Tochter, wird sie zur gemischten Holding und braucht dafür saubere Verträge.
Was ist der Sinn einer Holding?
Sie trennt Vermögen vom operativen Risiko und macht Gewinne innerhalb der Struktur beweglich. Ausschüttungen der Tochter an die Holding bleiben nach § 8b KStG zu 95 % steuerfrei, ein Verkauf der Tochter ebenfalls. Dadurch bleibt nach einem Exit deutlich mehr Kapital für die nächste Investition übrig, und angesammelte Rücklagen haften nicht mehr für Streitfälle im Tagesgeschäft.
Was ist der Nachteil einer Holding?
Sie zahlen doppelte Verwaltung für einen Vorteil, der erst später eintritt. Zwei Jahresabschlüsse, zwei Sätze Steuererklärungen und eine zweite Offenlegung kosten jedes Jahr Geld und Aufmerksamkeit. Dazu bindet die Sperrfrist von sieben Jahren nach einer Einbringung Ihre Anteile. Wer den kompletten Gewinn privat entnimmt, steht mit Holding sogar minimal schlechter da als ohne.
Was kostet mich eine Holding im Jahr?
Für eine Holding ohne operatives Geschäft liegen Buchhaltung und Jahresabschluss bei 400 bis 900 €, dazu kommen IHK-Beitrag zwischen 45 und 160 € sowie die Offenlegung im Unternehmensregister. Realistisch planen Sie 1.500 bis 3.500 € jährlich ein. Bei der Gründung fallen einmalig rund 1.100 bis 1.200 € netto für Notar und Handelsregister an. Den Betrag stellen wir Ihnen vorab als Festpreis gegenüber.
Welche Rechtsform ist die beste für eine Holding?
In den allermeisten Fällen die GmbH. Sie ist bei Banken, Käufern und Notaren eingeführt, das Stammkapital von 25.000 € lässt sich zur Hälfte einzahlen. Eine UG funktioniert rechtlich genauso und startet mit einem Euro, muss aber jedes Jahr ein Viertel ihres Gewinns zurücklegen, bis 25.000 € erreicht sind. Bei größeren Beteiligungen wirkt sie nach außen schwächer. Eine GmbH & Co. KG als Holding lohnt sich nur in Sonderfällen, etwa bei geplanter Nachfolge innerhalb der Familie.
Wann ist es sinnvoll, eine Holding zu gründen?
Sobald mindestens einer dieser Punkte zutrifft: Sie erwirtschaften mehr als 100.000 € Gewinn im Jahr und lassen einen nennenswerten Teil davon im Unternehmen, Sie planen den Verkauf Ihrer Gesellschaft in den nächsten Jahren, oder Sie bauen eine zweite Firma auf und wollen sie aus vorhandenen Gewinnen finanzieren. Am günstigsten ist der Aufbau vor dem Wachstum, weil die Einbringung dann noch wenig Wert bewegt.
Muss ich meine bestehende GmbH auflösen?
Nein. Die operative GmbH bleibt bestehen und arbeitet weiter. Sie bringen lediglich Ihre Anteile daran in die neu gegründete Holding ein, meist als Anteilstausch zum Buchwert. Für Kunden, Verträge und Mitarbeiter ändert sich nichts.
Kann die Holding Verluste der Tochter nutzen?
Ohne weitere Vereinbarung nicht. Beide Gesellschaften werden getrennt besteuert. Erst eine Organschaft mit Gewinnabführungsvertrag und mindestens fünf Jahren Laufzeit rechnet die Ergebnisse zusammen. Ob sich das lohnt, hängt davon ab, wie lange die Verlustphase dauert.
Wie lange dauert der Aufbau einer Holding?
Von der ersten Rechnung bis zum Handelsregistereintrag vergehen meist vier bis acht Wochen, abhängig von Notarterminen und der Bearbeitungszeit des Registergerichts. Die steuerliche Prüfung vorab dauert bei uns einen Termin.
Banu Bas prüfte nach dem Studium Konzernmandate in der Wirtschaftsprüfung einer Big-Four-Gesellschaft. Was dort selbstverständlich ist, bringt sie heute in den Mittelstand: Rechtsformwahl, Holdingstrukturen und laufende Steuergestaltung für Agenturen, Coaches und digitale Dienstleister. Wie die Kanzlei arbeitet, lesen Sie auf der Seite zur Kanzlei.






