01
Mehr Zeit für Abschluss und Steuererklärungen
Erstellen wir deine Steuererklärungen, hast du bis Ende Februar des übernächsten Jahres Zeit (§ 149 Abs. 3 AO). Ohne Steuerberater musst du bis zum 31. Juli des Folgejahres abgeben. So bleibt genug Zeit, um den Abschluss in Ruhe und ohne Fristdruck zu erstellen.
02
Offenlegung pünktlich und ohne Ordnungsgeld
GmbH und GmbH & Co. KG müssen ihren Jahresabschluss spätestens zwölf Monate nach Ende des Geschäftsjahres offenlegen (§ 325 HGB). Wer zu spät dran ist, riskiert ein Ordnungsgeld von mindestens 2.500 € (§ 335 HGB). Wir reichen die Unterlagen für dich ein und behalten die Frist im Blick.
03
Nur so viel offenlegen wie gesetzlich nötig
Kleine Kapitalgesellschaften müssen ihre Gewinn- und Verlustrechnung nicht veröffentlichen (§ 326 HGB). Kleinstgesellschaften können ihre Bilanz sogar nur hinterlegen, dann sieht sie nur, wer sie gezielt beantragt. Wir nutzen diese Erleichterungen, damit Wettbewerber möglichst wenig über deine Zahlen erfahren.
04
Wahlrechte im Abschluss senken deine Steuer
Im Abschluss gibt es Spielräume, etwa beim Investitionsabzugsbetrag (§ 7g EStG). Planst du eine Anschaffung, kannst du bis zu 50 % der Kosten vorab gewinnmindernd abziehen, wenn dein Gewinn 200.000 € nicht übersteigt. Wir prüfen solche Wahlrechte bei jedem Abschluss.
05
Saubere Zahlen für Bank und Kreditgespräch
Banken verlangen für einen Kredit in der Regel den aktuellen Jahresabschluss und prüfen damit deine Kreditwürdigkeit. Ein pünktlicher und sauber erläuterter Abschluss verbessert deine Ausgangslage im Gespräch. Auf Wunsch bereiten wir die Zahlen so auf, dass du sie deiner Bank direkt erklären kannst.