Umwandlung & Rechtsform
Ein Rechtsformwechsel ist steuerlich planbar, solange die Reihenfolge stimmt. Wir setzen den Stichtag so, dass stille Reserven unangetastet bleiben.
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Banu Bas
Steuerberaterin, Ihre Ansprechpartnerin





Immer enthalten
Umwandlungsprüfung
Welcher Weg passt zu Ihrem Ziel: Einbringung, Formwechsel oder Verschmelzung, jeweils mit den steuerlichen Folgen.
Stichtagsplanung
Der Umwandlungsstichtag entscheidet über Verlustnutzung und Steuerlast. Wir legen ihn bewusst fest.
Schluss- und Eröffnungsbilanz
Erstellung der erforderlichen Bilanzen und Anträge auf Buchwertfortführung innerhalb der gesetzlichen Fristen.
Begleitung der Umsetzung
Abstimmung mit Notar, Registergericht und Finanzamt bis zur Eintragung der neuen Struktur.
Vom Stichtag zur Eintragung
So läuft die Planung
Die meisten Kosten einer Umwandlung entstehen durch eine falsche Reihenfolge. Deshalb beginnt jedes Projekt mit der Zeitachse.
Ziel und Weg klären
Haftungsbegrenzung, Nachfolge oder Verkaufsvorbereitung führen jeweils zu einem anderen Umwandlungsweg.
Verlustvorträge sichern
Gewerbesteuerliche Fehlbeträge gehen bei vielen Umwandlungen unter. Vor dem Stichtag lassen sie sich häufig noch nutzen.
Sperrfristen einplanen
Nach einer Einbringung gilt eine Sperrfrist von sieben Jahren. Ein geplanter Verkauf gehört deshalb früh in die Zeitachse.
Ihr Wechsel wird sauber vollzogen
Steht der Plan, folgt die Umsetzung in einer festen Reihenfolge aus Bilanz, Beurkundung und Eintragung.
Schlussbilanz und Antrag
Die Schlussbilanz bestimmt, ob zu Buchwerten, Zwischenwerten oder gemeinen Werten übertragen wird. Der Antrag ist fristgebunden.
Beurkundung und Anmeldung
Wir stimmen Umwandlungsbeschluss und Anmeldung mit dem Notariat ab und prüfen die steuerlichen Klauseln.
Übergang der laufenden Buchführung
Kontenrahmen, Lohnabrechnung und Voranmeldungen werden zum Stichtag umgestellt, damit keine Lücke entsteht.
In drei Schritten gewechselt
Kennenlernen & Zielbild
Im kostenfreien Erstgespräch klären wir, welches Ziel der Wechsel erreichen soll und welcher Weg dafür passt.
Steuerliche Simulation
Wir rechnen beide Varianten durch und zeigen, welche Belastung und welche Fristen jeweils entstehen.
Umsetzung und Betrieb
Nach der Eintragung übernehmen wir Buchhaltung, Abschlüsse und Fristenkontrolle der neuen Struktur.
Banu Bas begleitet Sie durch alle drei Schritte
Steuerberaterin und Gründerin der Kanzlei. Sie haben von der ersten Frage bis in den laufenden Betrieb dieselbe Ansprechpartnerin.
Was hat sich für sie geändert?
„Der Hinweis auf den Verlustvortrag kam gerade rechtzeitig. Ein Quartal später wäre er weg gewesen.“
„Ich hatte Sorge vor einer hohen Steuer beim Wechsel. Am Ende ist durch die Buchwertfortführung nichts angefallen.“
„Notar, Registergericht und Finanzamt wurden koordiniert. Ich musste keine Termine selbst nachhalten.“
Ihre Steuerberaterin mit Unternehmergeist
Charmant, direkt und immer auf der Suche nach der besten Lösung für meine Mandanten. Ich habe über Jahre hinweg in der Wirtschaftsprüfung große Konzerne betreut und mich gefragt, warum viele mittelständische Unternehmen nicht von cleveren Steuerstrategien profitieren. Jetzt bin ich hier, um genau das zu ändern, mit einer Beratung, die Ihrem Unternehmen echten Mehrwert bietet.

Häufige Fragen zur Umwandlung
Was unterscheidet Einbringung und Formwechsel?
Bei der Einbringung überträgt ein Rechtsträger Vermögen auf einen anderen. Beim Formwechsel bleibt der Rechtsträger identisch und wechselt nur sein rechtliches Kleid.
Kann eine Umwandlung rückwirkend erfolgen?
Ja. Steuerlich ist eine Rückwirkung von bis zu acht Monaten möglich, gerechnet ab dem Stichtag der Schlussbilanz.
Gehen meine Verträge auf die neue Gesellschaft über?
Bei Gesamtrechtsnachfolge gehen Verträge grundsätzlich mit über. Bei Einzelübertragungen ist häufig die Zustimmung des Vertragspartners nötig.
Fällt Grunderwerbsteuer an?
Sobald Grundbesitz beteiligt ist, kann Grunderwerbsteuer entstehen. Wir prüfen vor dem Stichtag, ob eine Befreiung greift.
Wie lange dauert der gesamte Vorgang?
Von der ersten Rechnung bis zur Eintragung vergehen meist zwei bis vier Monate, abhängig von Bilanzstichtag und Registergericht.
Bereit für die neue Rechtsform?
In der kostenfreien Potenzialanalyse prüfen wir, welcher Umwandlungsweg zu Ihrem Ziel passt und welcher Stichtag am wenigsten kostet.
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