Vorteile unserer Umwandlungsberatung
Was bringt dir ein Wechsel der Rechtsform?
Ein Wechsel der Rechtsform lohnt sich nicht bei jedem Gewinn. Wo er passt, bringt er dir diese fünf Vorteile, und wir rechnen vorher an deinen Zahlen nach.
Stand 2026.
01
Wechsel in die GmbH ohne Sofortsteuer
Bringst du dein Einzelunternehmen oder deine Personengesellschaft in eine GmbH ein, kannst du auf Antrag die Buchwerte fortführen (§ 20 UmwStG). Stille Reserven, etwa in Maschinen oder im Firmenwert, werden dann nicht versteuert. Danach gilt eine Sperrfrist von sieben Jahren für den Verkauf der neuen Anteile (§ 22 UmwStG).
02
Umwandlung bis zu acht Monate rückwirkend
Der steuerliche Übertragungsstichtag darf bis zu acht Monate vor der Anmeldung zum Handelsregister liegen (§ 20 Abs. 6 UmwStG). So kann der Wechsel zum Beispiel noch zum 1. Januar wirken, auch wenn du ihn erst im Frühjahr beschließt. Wir planen den Stichtag so, dass er zu deinem Abschluss passt.
03
Haftung künftig auf die GmbH begrenzen
Als Einzelunternehmer haftest du mit deinem gesamten Privatvermögen. Nach dem Wechsel in eine GmbH haftet für neue Verbindlichkeiten nur das Vermögen der Gesellschaft (§ 13 Abs. 2 GmbHG). Für Schulden aus der Zeit davor haftest du weiter persönlich.
04
Formwechsel ohne neue Verträge mit Kunden
Beim Formwechsel, etwa von der GmbH & Co. KG in die GmbH, bleibt dein Unternehmen rechtlich dasselbe (§ 202 UmwG). Verträge mit Kunden, Lieferanten und Mitarbeitern laufen einfach weiter. Du musst also nicht jeden Vertrag neu abschließen.
05
Erst rechnen und dann wechseln
Ein Wechsel lohnt sich nicht bei jedem Gewinn. Wir stellen deine Steuerlast heute und nach dem Wechsel gegenüber, inklusive Gründungskosten und laufender Mehrkosten für Abschluss und Buchhaltung. Erst wenn die Rechnung aufgeht, setzen wir den Wechsel um.