Die 95-prozentige Steuerbefreiung nach § 8b Körperschaftsteuergesetz ist der meistzitierte Satz in jedem Holding-Video. Was dabei selten erwähnt wird: Sie gilt nicht für alles, sie hängt an Beteiligungsquoten, und die Steuer verschwindet nicht, sie wartet. Ich rechne die vier Fälle durch, die in der Praxis zählen.
Welche Steuern fallen bei einer Holding an?
Eine Holding ist eine Kapitalgesellschaft und wird als solche besteuert, auch wenn sie selbst nichts produziert. Sie zahlt auf ihren steuerpflichtigen Gewinn dieselben Steuern wie jede GmbH.
- Körperschaftsteuer: 15 % plus Solidaritätszuschlag, zusammen 15,825 %
- Gewerbesteuer: Messzahl 3,5 % multipliziert mit dem Hebesatz Ihrer Gemeinde
- Kapitalertragsteuer: wird bei Ausschüttungen einbehalten und angerechnet
- Umsatzsteuer: nur, wenn die Holding eigene Leistungen abrechnet
Entscheidend ist, wie viel von den Erträgen überhaupt steuerpflichtig wird. Und genau dort setzt § 8b an.
Reine und gemischte Holding
Verwaltet Ihre Holding ausschließlich Beteiligungen, ist sie umsatzsteuerlich kein Unternehmer und zieht keine Vorsteuer. Sobald sie der Tochter Leistungen in Rechnung stellt, etwa Geschäftsführung oder Buchhaltung, wird sie zur gemischten Holding, wird umsatzsteuerpflichtig und kann Vorsteuer geltend machen. Beides hat Vor- und Nachteile, die Wahl gehört in die Planung.
Wie werden Ausschüttungen der Tochter besteuert?
Schüttet die operative GmbH Gewinn an die Holding aus, bleiben 95 % davon steuerfrei. Die übrigen 5 % gelten pauschal als nicht abziehbare Betriebsausgabe und werden mit Körperschaft- und Gewerbesteuer belastet. Die tatsächliche Belastung hängt deshalb am Hebesatz Ihrer Gemeinde.
Bei einer Ausschüttung von 200.000 € sind 10.000 € steuerpflichtig. In Monheim am Rhein mit einem Hebesatz von 250 % kostet das rund 2.460 €, in Köln bei 475 % dagegen 3.245 €. Der Rest arbeitet weiter.
So sieht die Rechnung für 200.000 € an drei Standorten aus:
| Sitz der Holding | Hebesatz | Steuerpflichtige 5 % | Steuer auf die Ausschüttung |
|---|---|---|---|
| Monheim am Rhein | 250 % | 10.000 € | rund 2.460 € |
| Düsseldorf | 440 % | 10.000 € | rund 3.120 € |
| Köln | 475 % | 10.000 € | rund 3.245 € |
Zum Vergleich: Nehmen Sie dieselben 200.000 € privat, greift die Abgeltungsteuer mit 26,375 %, also 52.750 €.
Was passiert beim Verkauf einer Beteiligung?
Verkauft die Holding Anteile an einer Kapitalgesellschaft, bleiben 95 % des Gewinns nach § 8b Abs. 2 KStG steuerfrei. Anders als bei Dividenden gilt hier keine Mindestbeteiligung, auch kleine Pakete fallen darunter.
Bei einem Verkaufsgewinn von 1,5 Mio. € sind 75.000 € steuerpflichtig. Mit einem Hebesatz von 250 % kostet das rund 18.430 €, die effektive Belastung liegt bei 1,2 %. Halten Sie dieselben Anteile privat, greift das Teileinkünfteverfahren und die Belastung springt auf rund 28,5 %.
Verkaufsvorteil endet bei privater Entnahme
Holen Sie den Erlös direkt nach dem Verkauf in Ihr Privatvermögen, kommt die Abgeltungsteuer obendrauf und der Abstand schmilzt auf wenige Prozentpunkte. Die Struktur zahlt sich für Unternehmer aus, die nach dem Exit weiter investieren. Wie klein der Unterschied bei sofortiger Entnahme wird, zeigt die Rechnung im Beitrag Holding-Struktur: Ab wann lohnt sich die zweite GmbH?
Sie möchten wissen, ob eine Holding für Sie sinnvoll ist?
Die Rechnung hängt an Ihrem Gewinn, an Ihrem Entnahmebedarf und daran, ob ein Verkauf im Raum steht. Wir rechnen alle drei Punkte an Ihren Zahlen durch und sagen Ihnen offen, ab wann sich die zweite Gesellschaft trägt.
Holding prüfen lassen 100% kostenfrei & unverbindlich Zur passenden LeistungWie viel bleibt bei privater Entnahme übrig?
Die Holding verschiebt die Besteuerung, sie hebt sie nicht auf. Sobald das Geld bei Ihnen persönlich ankommt, greift die zweite Stufe.
Rechnen wir einen Gewinn von 100.000 € in der operativen GmbH bei einem Hebesatz von 440 %. Die Tochter zahlt 31.225 € Steuern, es bleiben 68.775 €. Über die Holding kostet die Weiterleitung etwa 1.070 €, privat entnommen fallen darauf noch einmal 26,375 % an.
Die drei Wege im Vergleich:
| Weg des Gewinns | Belastung gesamt | Es bleiben von 100.000 € |
|---|---|---|
| In der GmbH belassen | rund 31 % | 68.775 € |
| Direkt privat ausgeschüttet | rund 49 % | 50.638 € |
| Über die Holding privat entnommen | rund 50 % | 49.850 € |
Wer alles entnimmt, steht mit Holding also minimal schlechter. Der Vorteil entsteht erst, wenn das Geld auf Gesellschaftsebene bleibt und dort investiert wird.
In welchen Fällen greift die volle Steuer?
Die Befreiung nach § 8b hat Grenzen, und die kosten Geld, wenn man sie übersieht.
- Beteiligung unter 10 % zu Beginn des Kalenderjahres: Die Dividende ist voll körperschaftsteuerpflichtig.
- Beteiligung unter 15 %: Für die Gewerbesteuer greift das Schachtelprivileg nach § 9 Nr. 2a GewStG nicht, die Dividende wird hinzugerechnet.
- Zinsen aus Darlehen an die Tochter: voll steuerpflichtig, keine Befreiung.
- Mieterträge aus Immobilien in der Holding: voll steuerpflichtig, sofern keine erweiterte Kürzung greift.
Immobilien gehören selten in die Holding
Wer ausschließlich eigenen Grundbesitz verwaltet, kann nach § 9 Nr. 1 GewStG die erweiterte Kürzung nutzen und Gewerbesteuer auf Mieten vermeiden. Hält dieselbe Gesellschaft daneben Beteiligungen, kippt die Begünstigung. Deshalb sitzt die Immobilie meist in einer eigenen Gesellschaft. Die Struktur dahinter beschreibt der Beitrag Holding und Immobilien.
Ab 2028 sinkt die Körperschaftsteuer in fünf Schritten von 15 % auf 10 % im Jahr 2032, geregelt im Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm, das seit dem 19. Juli 2025 gilt. Für Holdings wirkt das doppelt: Die Belastung der Tochter sinkt, und die 5 % aus § 8b werden ebenfalls günstiger besteuert.
Wie rechnen wir Ihre Belastung durch?
Wir nehmen Ihre letzte Bilanz, den Hebesatz Ihrer Gemeinde und Ihre geplanten Entnahmen und stellen die drei Wege nebeneinander. Danach sehen Sie in einer Zeile, was Thesaurierung, Ausschüttung und Verkauf jeweils kosten.
Häufig zeigt sich dabei, dass der größere Hebel woanders liegt, etwa beim Vergütungsmix oder beim Standort. Beides gehört zur laufenden Steueroptimierung, unabhängig davon, ob eine Holding entsteht.
Häufige Fragen
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Banu Bas prüfte nach dem Studium Konzernmandate in der Wirtschaftsprüfung einer Big-Four-Gesellschaft. Was dort selbstverständlich ist, bringt sie heute in den Mittelstand: Rechtsformwahl, Holdingstrukturen und laufende Steuergestaltung für Agenturen, Coaches und digitale Dienstleister. Wie die Kanzlei arbeitet, lesen Sie auf der Seite zur Kanzlei.






