Banu Bas Steuerberatung
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Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung

Jahresabschluss der Aktiengesellschaft

Bei der AG entscheiden drei Organe über einen Abschluss. Wir stellen ihn auf und begleiten dich bis zum Gewinnverwendungsbeschluss.

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Banu Bas, Steuerberaterin, an ihrem Arbeitsplatz in der Kanzlei
Leistungsumfang

Wir übernehmen deinen AG-Abschluss

Aufstellung für den Vorstand

Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang, ab mittelgroßer AG zusätzlich der Lagebericht.

Steuerseite aus derselben Buchführung

Körperschaft- und Gewerbesteuererklärung sowie die E-Bilanz nach § 5b EStG entstehen bei uns aus denselben Zahlen.

Begleitung der Prüfung

Bei prüfungspflichtigen Gesellschaften stimmen wir uns mit dem Abschlussprüfer ab und liefern die Nachweise zu.

Offenlegung im vollen Umfang

Bei der AG gehören Aufsichtsratsbericht und Ergebnisverwendung mit ins Paket. Wir reichen fristgerecht und vollständig ein.

Ablauf des Abschlusses bei uns

Von der Aufstellung bis zum Gewinnverwendungsbeschluss

Banu Bas, Steuerberaterin, an ihrem Arbeitsplatz in der Kanzlei
Organe

Drei Stationen durchläuft jeder AG-Abschluss

Bei der AG teilen sich drei Organe die Verantwortung. Wer die Reihenfolge verwechselt, riskiert einen nichtigen Beschluss und damit eine Ausschüttung ohne Rechtsgrund.

Vorstand stellt auf

In den ersten drei Monaten des folgenden Geschäftsjahres, eine kleine AG hat dafür sechs Monate. Danach geht der Abschluss samt Vorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinns unverzüglich an den Aufsichtsrat.

Aufsichtsrat prüft und billigt

Er hat einen Monat ab Zugang, um zu prüfen und dem Vorstand zu berichten. Billigt er den Abschluss, ist er damit festgestellt. Bleibt der Bericht aus, setzt der Vorstand eine zweite Monatsfrist, und erst danach gilt der Abschluss als nicht gebilligt.

Hauptversammlung verwendet den Gewinn

Über die Verwendung des Bilanzgewinns beschließt die Hauptversammlung, gebunden an den festgestellten Abschluss. Du muss in den ersten acht Monaten des folgenden Geschäftsjahres stattfinden, bei Kalenderjahr also bis zum 31. August.

Prüfung und Rücklagen

Drei Regeln übersehen AGs beim Abschluss besonders häufig

Alle drei führen zu nichtigen oder anfechtbaren Beschlüssen, und alle drei fallen oft erst Jahre später auf.

Nicht jede AG wird geprüft

Prüfungspflichtig sind Gesellschaften, die nicht mehr klein sind, also ab 7,5 Mio. € Bilanzsumme, 15 Mio. € Umsatz oder 50 Arbeitnehmern in der bekannten Zwei-von-drei-Rechnung. Eine kapitalmarktorientierte AG nach § 264d HGB gilt dagegen immer als groß und wird stets geprüft, auch wenn nur Anleihen im organisierten Markt laufen.

Gesetzliche Rücklage nach § 150 AktG

Jährlich fließt ein Zwanzigstel des um einen Verlustvortrag geminderten Jahresüberschusses in die gesetzliche Rücklage, bis sie zusammen mit bestimmten Kapitalrücklagen ein Zehntel des Grundkapitals erreicht oder den höheren Anteil, den deine Satzung vorgibt.

Grenze für die Thesaurierung

Stellen Vorstand und Aufsichtsrat den Abschluss selbst fest, dürfen sie höchstens die Hälfte des Jahresüberschusses in andere Gewinnrücklagen einstellen, sofern die Satzung nichts anderes vorgibt.

Team bei der Arbeit
So starten wir

In drei Schritten zur Zusammenarbeit

1

Erstgespräch und Sichtung

Wir sehen uns Satzung, Vorjahresabschluss und Buchführung an und benennen die Stellen, an denen es bei dir eng wird.

2

Zeitplan rückwärts

Wir legen den Termin der Hauptversammlung fest und planen von dort zurück auf Prüfung, Aufsichtsratssitzung und Aufstellung.

3

Übernahme und fester Takt

Wir holen die Daten beim bisherigen Berater ab und melden dir ab dann monatlich, wo der Abschluss steht.

Stimmen unserer Mandanten

Das hat sich für unsere Mandanten geändert

Hi, ich bin Banu Bas

Deine Steuerberaterin mit Unternehmergeist

Charmant, direkt und immer auf der Suche nach der besten Lösung für meine Mandanten. Ich habe über Jahre hinweg in der Wirtschaftsprüfung große Konzerne betreut und mich gefragt, warum viele mittelständische Unternehmen nicht von cleveren Steuerstrategien profitieren. Jetzt bin ich hier, um genau das zu ändern, mit einer Beratung, die deinem Unternehmen echten Mehrwert bietet.

Meine SpezialisierungSteueroptimierung für Unternehmen ist mein Kerngebiet. Deswegen bilde ich mich in diesem Bereich fortlaufend weiter. Außerdem begleite ich Unternehmen gerne ins digitale Zeitalter, denn Effizienz und Geschwindigkeit sind der entscheidende Unterschied auf dem Weg zum Erfolg.
Meine MissionStatt als verlängerter Arm des Finanzamts agiere ich an deiner Seite, um deine Steuern zu optimieren und dir ohne Fachjargon auf Augenhöhe zu begegnen.
Meine WerteIch sage, was Sache ist und stehe zu meinem Wort. Bei mir gibt’s keine halben Sachen: Ich bin pünktlich, zuverlässig und nehme mir die Zeit, dir alles verständlich zu erklären.
Mehr über die Kanzlei erfahren
Portrait Banu Bas

Häufige Fragen zum AG-Abschluss

Wer stellt den Jahresabschluss einer AG fest?

Im Regelfall der Aufsichtsrat, indem er den vom Vorstand aufgestellten Abschluss billigt. Die Hauptversammlung stellt nur fest, wenn Vorstand und Aufsichtsrat das so beschließen oder der Aufsichtsrat die Billigung verweigert.

Ab wann muss eine AG ihren Jahresabschluss prüfen lassen?

Sobald du an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen zwei der drei Grenzen überschreitest: 7,5 Mio. € Bilanzsumme, 15 Mio. € Umsatzerlöse, 50 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt. Darunter bleibst du klein und prüfungsfrei. Eine kapitalmarktorientierte AG gilt immer als groß.

Bis wann muss eine AG ihren Jahresabschluss offenlegen?

Spätestens ein Jahr nach dem Abschlussstichtag, elektronisch zur Einstellung in das Unternehmensregister. Kapitalmarktorientierte Gesellschaften haben vier Monate. Versäumst du die Frist, leitet das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeldverfahren ein, das bei 2.500 € beginnt.

Was passiert, wenn die Hauptversammlung den geprüften Abschluss ändert?

Dann brauchen Feststellung und Gewinnverwendung eine Nachtragsprüfung mit uneingeschränktem Vermerk. Bleibt sie länger als zwei Wochen aus, werden beide Beschlüsse nichtig.

Was kostet der Jahresabschluss einer AG?

Die Erstellung rechnet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung, bemessen am Mittel aus Bilanzsumme und Jahresleistung. Eine Abschlussprüfung kommt bei prüfungspflichtigen Gesellschaften hinzu und wird frei vereinbart, weil es dafür keine Gebührenordnung gibt. Nach dem Erstgespräch nennen wir dir einen festen Rahmen.

Andere Rechtsformen

So läuft der Abschluss in anderen Rechtsformen

Zurück zum Jahresabschluss

Willst du deinen AG-Abschluss ohne Fristendruck?

In der kostenfreien Potenzialanalyse gehen wir deinen Zeitplan durch und sagen dir, wo die Fristen bei dir eng werden und was der Abschluss kostet.

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