Jahresabschluss für deine GmbH
Deine GmbH schuldet mehr als eine Bilanz. Wir erstellen Abschluss und Anhang, bereiten den Feststellungsbeschluss vor und legen fristgerecht im Unternehmensregister offen.
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So erstellen wir deinen GmbH-Abschluss
Bilanz und Gewinnermittlung
Wir stellen Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung auf und leiten über eine Überleitungsrechnung das steuerliche Ergebnis daraus ab.
Anhang nach Größenklasse
Wir prüfen deine Einstufung und schreiben den Anhang im passenden Umfang. Bei Kleinstgesellschaften genügen Angaben unter der Bilanz.
Beschlüsse vorbereitet
Du bekommst Feststellungs- und Ergebnisverwendungsbeschluss als Entwurf, unterschriftsreif für die Gesellschafterversammlung.
Erklärungen und Offenlegung
Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuererklärung, E-Bilanz nach § 5b EStG und die Einreichung im Unternehmensregister übernehmen wir.
Von der Saldenliste zur Offenlegung
Größenklasse deiner GmbH entscheidet über Abschluss und Prüfungspflicht
Wie viel Arbeit dein Abschluss macht, hängt an drei Zahlen. Wir prüfen sie vor der ersten Buchung, weil sie über Anhang, Lagebericht und Abschlussprüfung entscheiden.
Kleinst, klein oder mittelgroß
Als Kleinstgesellschaft giltst du, wenn du mindestens zwei dieser drei Werte nicht überschreitest: 450.000 € Bilanzsumme, 900.000 € Umsatzerlöse, 10 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt. Für klein gelten 7,5 Mio. €, 15 Mio. € und 50 Arbeitnehmer, für mittelgroß 25 Mio. €, 50 Mio. € und 250.
Zwei von drei an zwei Stichtagen
Die Klasse wechselt erst, wenn du zwei der drei Grenzen an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen über- oder unterschreiten. Ein einzelnes starkes Jahr ändert daran nichts. Nach Neugründung und nach einer Umwandlung zählt bereits der erste Stichtag.
Was daran hängt
Kleine Gesellschaften brauchen keinen Lagebericht und keine Abschlussprüfung. Ab mittelgroß prüft ein Wirtschaftsprüfer oder ein vereidigter Buchprüfer, und ohne diese Prüfung lässt sich der Abschluss nicht wirksam feststellen.
Dein GmbH-Abschluss läuft gegen drei Fristen
Aufstellung, Feststellung und Offenlegung folgen eigenen Terminen. Teuer wird allein die letzte, denn nur dort setzt das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeld fest.
Aufstellung binnen drei Monaten
Kleine und Kleinstgesellschaften haben bis zu sechs Monate, sofern das dem ordnungsgemäßen Geschäftsgang entspricht. Parallel laufen die Steuererklärungen: für 2025 bis zum 31. Juli 2026, mit uns als Kanzlei bis zum 1. März 2027.
Feststellung durch die Gesellschafter
Nach § 42a Abs. 2 GmbHG bis zum Ablauf der ersten acht Monate des laufenden Geschäftsjahrs, bei kleinen Gesellschaften bis zum elften Monat. Der Gesellschaftsvertrag kann diese Frist nicht verlängern.
Offenlegung binnen zwölf Monaten
Nach dem Stichtag im Unternehmensregister. Danach droht das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeld von 2.500 bis 25.000 € an und setzt eine Nachfrist von sechs Wochen. Hol erst danach nach, sinkt der Betrag auf 500 € bei Kleinst- und 1.000 € bei kleinen Gesellschaften.
In drei Schritten zur Zusammenarbeit
Erstgespräch mit deinen Zahlen
Wir sehen uns Vorjahresabschluss und Buchführung an und sagen dir, wo es bei dir eng wird und was der Abschluss kostet.
Übernahme vom bisherigen Berater
Wir holen Daten und Bilanzakte ab, auch wenn mehrere Jahre offen sind. Du unterschreibst eine Vollmacht, den Rest klären wir untereinander.
Fester Terminplan
Du bekommst die Termine für Aufstellung, Beschluss und Offenlegung schriftlich und von uns eine Rückmeldung, sobald etwas fehlt.
Das hat sich für unsere Mandanten geändert
„Top-Service und absolute Fachkompetenz! Die Beratung war nicht nur professionell, sondern auch individuell auf meine Situation zugeschnitten. Alle meine Anliegen wurden verständlich erklärt, und ich hatte jederzeit das Gefühl, in den besten Händen zu sein.“
„Ich habe meine Steuererklärung bisher immer privat gemacht, da ich dachte, alles im Griff zu haben. Doch nach meiner Erfahrung mit Banu wurde mir klar, wie viel Potenzial ich bisher ungenutzt gelassen habe. […] Besonders beeindruckt hat mich die proaktive Betreuung.“
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Deine Steuerberaterin mit Unternehmergeist
Charmant, direkt und immer auf der Suche nach der besten Lösung für meine Mandanten. Ich habe über Jahre hinweg in der Wirtschaftsprüfung große Konzerne betreut und mich gefragt, warum viele mittelständische Unternehmen nicht von cleveren Steuerstrategien profitieren. Jetzt bin ich hier, um genau das zu ändern, mit einer Beratung, die deinem Unternehmen echten Mehrwert bietet.

Häufige Fragen zum GmbH-Abschluss
Bis wann muss der Jahresabschluss einer GmbH fertig sein?
Innerhalb von drei Monaten nach dem Bilanzstichtag, bei kleinen und Kleinstgesellschaften innerhalb von sechs. Eine verspätete Aufstellung wird zwar nicht gesondert bestraft, sie fällt dir aber bei Bankgesprächen, in der Betriebsprüfung und in einer Krise als Pflichtverletzung der Geschäftsführung auf die Füße.
Muss eine kleine GmbH ihre Gewinn- und Verlustrechnung veröffentlichen?
Nein. Kleine Gesellschaften reichen nach § 326 HGB nur Bilanz und Anhang ein, und im Anhang dürfen die Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung fehlen. Kleinstgesellschaften reichen allein die Bilanz ein.
Was ist der Unterschied zwischen Offenlegung und Hinterlegung?
Offengelegte Unterlagen kann jeder frei einsehen. Eine Kleinstgesellschaft darf ihre Bilanz stattdessen dauerhaft hinterlegen, dann bekommen Dritte sie nur auf kostenpflichtige Anforderung. Der Antrag muss ausdrücklich gestellt werden.
Was passiert, wenn die GmbH zu spät offenlegt?
Das Bundesamt für Justiz droht von Amts wegen ein Ordnungsgeld an und setzt dabei Verfahrenskosten fest, die auch dann bleiben, wenn du danach fristgerecht nachreichst. Ab der Androhung läuft eine Nachfrist von sechs Wochen. Bleibt die Offenlegung ganz aus, wiederholt sich das Verfahren mit steigenden Beträgen.
Was kostet der Jahresabschluss einer GmbH?
Die Steuerberatervergütungsverordnung sieht für Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung einen Rahmen von 10/10 bis 40/10 der vollen Gebühr vor, bemessen am Mittel aus Bilanzsumme und Jahresleistung. Anhang und Steuererklärungen rechnet die Verordnung getrennt ab. In der Praxis zahlt eine kleine GmbH für alles zusammen häufig 3.000 bis 6.000 €. Den Rahmen für deinen Fall nennen wir vorab.
So läuft der Abschluss in anderen Rechtsformen
Willst du deinen GmbH-Abschluss ohne Fristendruck?
In der kostenfreien Potenzialanalyse sehen wir uns deine Buchführung an und sagen dir, wann dein Abschluss stehen kann und was er kostet. Auch dann, wenn noch Jahre offen sind.
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