Bei der EÜR maßgeblicher Grundsatz: Einnahmen und Ausgaben werden dem Jahr zugeordnet, in dem sie tatsächlich zu- oder abgeflossen sind, mit Sonderregeln für regelmäßig wiederkehrende Zahlungen.
Gewinnermittlung
Bei der EÜR maßgeblicher Grundsatz: Einnahmen und Ausgaben werden dem Jahr zugeordnet, in dem sie tatsächlich zu- oder abgeflossen sind, mit Sonderregeln für regelmäßig wiederkehrende Zahlungen.