Vereinfachung für Unternehmen mit geringen Umsätzen: Es wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen und abgeführt, im Gegenzug entfällt der Vorsteuerabzug.
Umsatzsteuer
Vereinfachung für Unternehmen mit geringen Umsätzen: Es wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen und abgeführt, im Gegenzug entfällt der Vorsteuerabzug.