Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern und Aufzeichnungen in elektronischer Form. Sie verlangen unter anderem Unveränderbarkeit, Nachvollziehbarkeit und eine Verfahrensdokumentation.
Verfahren
Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern und Aufzeichnungen in elektronischer Form. Sie verlangen unter anderem Unveränderbarkeit, Nachvollziehbarkeit und eine Verfahrensdokumentation.