Schüttet die Tochter an die Holding aus, bleiben nach § 8b KStG 95 % steuerfrei. Auf die verbleibenden 5 % fallen Körperschaft- und Gewerbesteuer an, unterm Strich rund 1,2 % bis 1,6 % der Ausschüttung. Dieselbe Summe privat zu entnehmen kostet 26,375 % Abgeltungsteuer.
Holdingstruktur