Das richtet sich nach Ihrer Zahllast im Vorjahr. Über 9.000 € melden Sie monatlich, zwischen 2.000 € und 9.000 € vierteljährlich. Bleibt die Zahllast unter 2.000 €, kann das Finanzamt Sie von der Voranmeldung befreien. Abgabetermin ist jeweils der 10. des Folgemonats.
Laufende Buchhaltung