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Laufende Buchhaltung

Wie lange muss ich Belege aufbewahren?

Buchungsbelege bewahren Sie seit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz acht Jahre auf. Für Handelsbücher, Inventare, Jahresabschlüsse und Lageberichte bleibt es bei zehn Jahren, für empfangene Handels- und Geschäftsbriefe bei sechs Jahren. Die Frist beginnt jeweils mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem der letzte Eintrag erfolgt ist.

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