Buchungsbelege bewahren Sie seit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz acht Jahre auf. Für Handelsbücher, Inventare, Jahresabschlüsse und Lageberichte bleibt es bei zehn Jahren, für empfangene Handels- und Geschäftsbriefe bei sechs Jahren. Die Frist beginnt jeweils mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem der letzte Eintrag erfolgt ist.
Laufende Buchhaltung