Sieben Jahre. Verkaufen Sie die erhaltenen Anteile innerhalb dieser Frist, wird der Einbringungsgewinn rückwirkend besteuert, jährlich um ein Siebtel fallend. Zusätzlich müssen Sie dem Finanzamt bis zum 31. Mai jedes Jahres unaufgefordert nachweisen, dass Sie die Anteile noch halten.
Umwandlung und Rechtsform