Sie erteilen uns eine Vollmacht, wir fordern die Daten bei Ihrer bisherigen Kanzlei an und übernehmen die Buchhaltungsbestände. Der Wechsel ist zu jedem Zeitpunkt möglich, sauber ist meist der Jahreswechsel oder das Ende eines Quartals. Offene Fristen klären wir vor der Übergabe, damit nichts liegen bleibt.
Laufende Buchhaltung