Die vollständige Buchhaltung des Jahres, Bankbestätigungen zum Stichtag, offene Posten aus Forderungen und Verbindlichkeiten, Inventurlisten, Darlehensverträge und Verträge mit Gesellschaftern. Wenn die laufende Buchhaltung bei uns liegt, brauchen wir nur wenige Ergänzungen.
Jahresabschluss und Steuererklärungen