Für die Körperschaftsteuer greift die Befreiung ab 10 % Beteiligung zu Beginn des Kalenderjahres, für die Gewerbesteuer nach § 9 Nr. 2a GewStG erst ab 15 %. Zwischen 10 % und 14,9 % sparen Sie die Körperschaftsteuer und zahlen trotzdem Gewerbesteuer. Beim Verkauf gilt keine Mindestquote.
Holdingstruktur