Für bewegliche Wirtschaftsgüter, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft werden, gilt eine degressive Abschreibung von bis zu 30 %. Daneben steht die Sonderabschreibung nach § 7g EStG mit 40 % zur Verfügung, sofern die Gewinngrenze eingehalten wird. Beide lassen sich kombinieren.
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