Bei der Einbringung tauschen Sie Ihre Anteile gegen Anteile an der Holding, steuerneutral zum Buchwert, dafür mit Sperrfrist. Bei der Bargründung entsteht die Holding neu und kauft Ihnen die Anteile zum Verkehrswert ab, ohne Sperrfrist, dafür mit sofortiger Versteuerung des Kaufpreises. Welcher Weg ist günstiger?, hängt an Ihrem Zeithorizont.
Holdingstruktur