Sie haben einen Monat ab Bekanntgabe Zeit für den Einspruch, die Frist ist nicht verlängerbar. Wir prüfen jeden Bescheid gegen unsere Erklärung und melden uns, wenn eine Abweichung auftaucht. Bei strittigen Punkten beantragen wir zusätzlich die Aussetzung der Vollziehung, damit Sie nicht vorab zahlen müssen.
Jahresabschluss und Steuererklärungen