Ihre Auswertung verschiebt sich, die gesetzlichen Fristen bleiben davon unberührt. Wir erinnern Sie rechtzeitig und melden uns, wenn etwas fehlt. Wird es bei einer Frist eng, stimmen wir mit dem Finanzamt eine Verlängerung ab, bevor ein Verspätungszuschlag entsteht.
Laufende Buchhaltung