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Umwandlung und Rechtsform

Was passiert mit meinem Verlustvortrag?

Beim Wechsel vom Einzelunternehmen in die GmbH geht ein gewerbesteuerlicher Verlustvortrag unter, der einkommensteuerliche bleibt bei Ihnen persönlich. Bei einem Gesellschafterwechsel in der GmbH greift § 8c KStG: Über 50 % Anteilsübertragung vernichtet den Vortrag. Der fortführungsgebundene Verlustvortrag nach § 8d KStG kann ihn retten, verlangt aber einen unveränderten Geschäftsbetrieb.

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