Bei Gesamtrechtsnachfolge gehen Verträge automatisch über, bei Einzelübertragung braucht es die Zustimmung des Vertragspartners. Betroffen sind vor allem Miet-, Leasing- und Kreditverträge sowie Lizenzen. Wir listen die Verträge vor der Umwandlung auf, damit keiner übersehen wird.
Umwandlung und Rechtsform