Das Bundesamt für Justiz droht ein Ordnungsgeld an und setzt es fest, wenn Sie nicht innerhalb von sechs Wochen nachliefern. Für kleine Gesellschaften beginnt es bei 500 €, bei wiederholtem Verstoß steigt es deutlich. Die Frist läuft automatisch, eine Erinnerung vom Registergericht gibt es nicht.
Jahresabschluss und Steuererklärungen