Die Gebühr richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung und bemisst sich am sogenannten Gegenstandswert, also an Bilanzsumme und Ergebnis. Für eine kleine GmbH mit gepflegter Buchhaltung liegt sie häufig im niedrigen vierstelligen Bereich. Sie erhalten die Schätzung vorab, nicht mit der Rechnung.
Jahresabschluss und Steuererklärungen