Beim Formwechsel behält das Unternehmen seine Identität und wechselt nur das rechtliche Kleid, etwa von der GmbH in die GmbH & Co. KG. Verträge, Konten und Mitarbeiter laufen unverändert weiter, ein Vermögensübergang findet nicht statt. Steuerlich kann trotzdem eine Veräußerung angenommen werden, das prüfen wir im Einzelfall.
Umwandlung und Rechtsform