Der Name muss unterscheidungskräftig sein, darf nicht irreführen und muss den Zusatz GmbH tragen. Vor dem Notartermin prüft die Industrie- und Handelskammer die Zulässigkeit, zusätzlich sollten Sie Markenrechte recherchieren. Eine spätere Änderung kostet erneut Notar und Registergebühren.
GmbH-Gründung