Bringen Sie bestehende Anteile zum Buchwert in die Holding ein, läuft nach § 22 UmwStG eine Sperrfrist von sieben Jahren. Verkauft die Holding vorher, wird der Einbringungsgewinn rückwirkend bei Ihnen persönlich besteuert. Der steuerpflichtige Teil sinkt mit jedem vollen Jahr um ein Siebtel.
Holdingstruktur