Sie verschiebt jede Voranmeldung um einen Monat nach hinten und verschafft Ihnen Luft im Belegfluss. Bei monatlicher Abgabe verlangt das Finanzamt dafür eine Sondervorauszahlung von einem Elftel der Vorjahressumme, die im Dezember wieder angerechnet wird. Bei vierteljährlicher Abgabe entfällt diese Zahlung.
Laufende Buchhaltung