Kapitalgesellschaften und die GmbH & Co. KG müssen ihren Abschluss innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag im Unternehmensregister offenlegen. Kleinstunternehmen genügt die Hinterlegung einer verkürzten Bilanz ohne Anhang. Wir übernehmen die Einreichung für Sie.
Jahresabschluss und Steuererklärungen