In vielen Fällen ja. Für die private Nutzung setzen Sie nur ein Viertel des Bruttolistenpreises an, seit dem 1. Juli 2025 bis zu einer Grenze von 100.000 €. Kaufen Sie das Fahrzeug bis Ende 2027, können Sie im Anschaffungsjahr zusätzlich 75 % der Kosten abschreiben. Bei Leasing greift diese Sonderabschreibung nicht.
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