Ja, über eine Verschmelzung auf den Alleingesellschafter. Steuerlich ist der Rückweg allerdings unangenehmer als der Hinweg, weil offene Rücklagen als Ausschüttung gelten und Abgeltungsteuer auslösen. Wir rechnen das vorher durch, damit die Belastung nicht überrascht.
Umwandlung und Rechtsform