Meist ja. Nach § 20 Umwandlungssteuergesetz bringen Sie Ihren Betrieb zum Buchwert in die GmbH ein, ohne stille Reserven aufzudecken. Voraussetzung ist, dass alle wesentlichen Betriebsgrundlagen mitgehen. Bleibt etwa das Betriebsgrundstück im Privatvermögen, kann die Steuerneutralität kippen.
Umwandlung und Rechtsform