Erlaubt ist es, günstig selten. Überlassen Sie der eigenen GmbH ein Arbeitszimmer, kann eine Betriebsaufspaltung entstehen. Geben Sie den Raum später auf oder ziehen um, unterstellt das Finanzamt einen Verkauf Ihrer GmbH-Anteile zum Marktwert und besteuert einen Gewinn, den Sie nie erhalten haben. Wir klären das vor der Anmeldung.
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