Nach § 141 Abgabenordnung sind Sie buchführungspflichtig, sobald Ihr Umsatz 800.000 € oder Ihr Gewinn 80.000 € im Jahr übersteigt. Diese Grenzen gelten seit dem Wachstumschancengesetz für Wirtschaftsjahre ab 2024. Kapitalgesellschaften wie GmbH und UG bilanzieren unabhängig von jeder Grenze.
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